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Existenzgründung Allgemeine Informationen
Als Existenzgründung wird die Realisierung einer beruflichen Selbstständigkeit bezeichnet. Im wirtschaftlichen Sinne bedeutet es eine Unternehmensgründung, wobei dieser Begriff eher für Gründung größerer Unternehmen jenseits des Mittelstand benutzt wird. Die Existenzgründung erfolgt durch Beginn der Geschäftstätigkeit, formaljuristisch durch die Gewerbeanmeldung oder bei freien Berufen durch Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt. Damit ist der erste Teil der Gründung abgeschlossen. Im Nachgang können weitere Formalitäten auf die Gründer zukommen, wie etwa die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Eintragung in die Handwerksrolle. Hierbei ist zu beachten, dass die Mitgliedschaft in der IHK eine Pflichtmitgliedschaft ist. Ähnliches gilt für die Eintragung in die Handwerksrolle. Hier ist zwischen Tätigkeiten, die einen Meistertitel erforderlich machen und Tätigkeiten, die diesen nicht mehr erfordern zu unterscheiden. Zusätzlich gibt es die handwerksähnlichen Tätigkeiten. Hier sind keine beruflichen Qualifikationen vonnöten. Eine Aufnahme in die Handwerksrolle (kostenpflichtig) lässt sich in den meisten Fällen nicht umgehen. Für bestimmte Tätigkeiten sind weitere Genehmigungen erforderlich, wie z. B. die Gaststättenkonzession zum Eröffnen eines Cafés, die wiederum von den Kontrollen des Veterinär- und Gesundheitsamtes abhängt.
Gründungshilfen
Als Gründungshilfe wird ein staatlicher Anreiz für die Existenzgründung bezeichnet. Dazu gehören begünstigte Darlehen der KfW Mittelstandsbank auf Bundesebene oder der Landesförderinstitute wie zum Beispiel der L-Bank in Baden-Württemberg, der LfA in Bayern oder der NRW.BANK in Nordrhein-Westfalen. Außerdem gehören (nicht rückzahlbare) Zuschüsse, sowie Mittel für die unternehmerische Fortbildung, wie beispielsweise Coaching-Mittel für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit dazu. Für Gründer ohne Anspruch auf Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit bieten lediglich die Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) Hilfen zur Existenzgründung. Der Gründungszuschuss wird ab dem 1. August 2006 an Arbeitslose gezahlt, die sich selbstständig machen. Zuvor wurden in Deutschland als Gründungshilfen das Überbrückungsgeld und der Ich-AG Existenzgründungszuschuss angeboten. Hat ein Existenzgründer seine vorherige Arbeitsstelle von sich aus gekündigt und ist ihm nicht gekündigt worden, so ist er für die Dauer von 3 Monaten für den Gründungszuschuss gesperrt und erhält keine Förderung.
Eine Übersicht über die veröffentlichten Förderprogramme der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland sowie der Bundesländer bietet die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.
Qelle: wikipedia
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